BEWERBUNGS-
INFORMATIONEN

Luzern Live 2024

Ab sofort darfst du dich als Ausstellende für das LUZERN LIVE 2024 bewerben. Wir freuen uns SEHR!
❤-lichst, Euer Team vom LUZERN LIVE

JETZT BEWERBEN
1. ECKDATEN LUZERN LIVE


DATUM
18. Juli – 27. Juli 2024, 10 Tage‍

ORT
Europaplatz, Pavillon, Schweizerhofquai

ÖFFNUNGSZEITEN
EUROPAPLATZ:
Montag bis Sonntag ab 11.45 – 23.00 Uhr (optional/freiwillig bis 01.00 Uhr)

PAVILLON und SCHWEIZERHOFQUAI
Montag bis Donnerstag ab 16.00 – 23.00 Uhr (optional/freiwillig ab 11.45 – 01.00 Uhr)
Freitag bis Sonntag ab 11.45 – 23.00 Uhr (optional/freiwillig bis 01.00 Uhr)

Bei schlechtem Wetter und in Absprache mit den Platzverantwortlichen/der Leitung Ausstellenden, können die Stände früher geschlossen werden.

2. KONDITIONEN UND PREISE

OPTION A: Platzmiete inkl. Hütte von LUZERN LIVE für FOOD-Ausstellende
Food-Hütte 4x2 Meter: CHF 6'310.– 
Food-Hütte 3x2 Meter: CHF 5'760.–

OPTION B: Platzmiete inkl. Hütte von LUZERN LIVE für PRODUKT-Ausstellende (mit Trese oder begehbar)
Produkte-Hütte: 3x3 Meter: CHF 2'500.–

Allen Ausstellenden (Food & Produkt), die eine Hütte mieten, steht einen Platz neben der Hütte für Kühlschrank, Gefrierfach und/oder Lagerung zur Verfügung (max. 2.5m2).

OPTION C: Platzmiete bei Eigenbauten für Food- oder Produkt-Ausstellende
Food-Ausstellende mit Eigenbaute: Diese Plätze sind  nicht mehr verfügbar.
Produkt-Ausstellende mit Eigenbaute: Auf Anfrage und falls zum Festival-Konzept passend

HINWEIS
Alle Food-Ausstellenden mit Eigenbauten werden ausschliesslich beim Europaplatz platziert. Eigenbauten, welche nicht zum LUZERN LIVE Festival Konzept passen, können ohne weitere Begründung abgewiesen werden.

NEBENKOSTEN
Einmalige Kosten für die Planung und den Betrieb der Ausstellenden. 
Food-Stände: CHF 400.– 
Produkt-Stände: CHF 200.–

STROMKOSTEN
Normaler Anschluss ohne extra: einmalig CHF 50.– (T23) 
Stromkosten LL 23 gemäss Tabelle

Strombezug max.

Preis Fr. pro Tag / exkl. MwSt.

2.3 kW

Pauschal Fr. 50.–

3.3 kW

CHF 7.–

5.0 kW

CHF 13.–

6.0 kW

CHF 18.–

10.0 kW

CHF 36.–

12.0 kW

CHF 46.–

15.0 kW

CHF 63.–

20.0 kW

CHF 83.–

Ich weiss es nicht

CHF 100.–

Die Ausstellenden müssen ihren genauen Stromverbrauch angeben. Die Strombestellung ist Bestandteil des Vertrages.

WIE VIEL STROM BENÖTIGE ICH?
Jedes Stromgerät hat ein Etikett, das dessen Stromverbrauch anzeigt. Führe alle Geräte auf die Liste auf und notiere alle Watt Verbrauchszahlen. Am Schluss musst du nur noch alles zusammenrechnen. Hat dein Gerät kein Etikett, dann Google einfach nach deinem Modell im Internet.
Tipp: Watt x 1000 = kW

2.3KW Strom pro Hütte wird mit einem Pauschalsatz von CHF 50.– vergolten. Der restliche Strom wird anhand der Stromtabelle im Kapitel Konditionen ermittelt. Eine nachträgliche Anpassung der Strombestellung ist relativ kompliziert und wird für euch teuer. Jeder Ausstellende muss die nötigen Verlängerungskabel, Adapter und Mehrfach-Stromleisten für die Verbindung zwischen dem Verteiler und dem Standselbst mitbringen. Bitte ein Kabel mit bis zu 25 Meter Länge mitbringen. Bitte alle Kabelrollen GANZ ausrollen. Dies, weil diese schnell überhitzen, wenn nichtausgerollt und das zu Stromausfall oder im schlimmsten Fall sogar zu Feuer führen kann. Wir bitten euch über Nacht alle Stromleisten in der Hütte auszustecken. So spart ihr Strom und gleichzeitig dient es der Sicherheit. Natürlich ist das bei Food Hütten nicht möglich, wenn ein Kühlschrank in der Hütte ist. Die Feuerpolizei wird zur Kontrolle vorbeikommen und die Hütten kontrollieren.

In den Hütten kann keine Wasserleitung installiert werden. Fliessendes Wasser kann mit einer mobilen Handwaschanlage installiert werden. Es gibt beim Europaplatz und beim Pavillon eine zentrale Abwaschstation mit Wasserzugang, die wir den Ausstellern zur Verfügung stellen. 

UMSATZBETEILIGUNG
Umsatzbeteiligung: 12%
Die Umsatzbeteiligung wird nur fällig, wenn die 12% vom Umsatz (inkl. MwSt.) höher sind als die Platzmiete. Die Platzmiete (inkl. MwSt.) wird dann noch von der Umsatzbeteiligung abgezogen.

BEISPIEL 1  
Gesamtumsatz vom 18.07. – 27.07.2024 : CHF 40'000.–
12% vom Gesamtumsatz (von CHF 50'000.–) : CHF 4'800.–
Miete Food-Hütte 3x2 Meter : CHF 5'760.– (inkl. MwSt)
Die Umsatzabgabe wird nicht fällig, weil 12% vom Gesamtumsatz tiefer als die Platzmiete ist. -> CHF 4'800.– Gesamtumsatz < CHF 5'760.– Miete inkl. MwSt.

BEISPIEL 2 
Gesamtumsatz vom 18.07. – 27.07.2024 : CHF 80'000.–
12% vomGesamtumsatz (von CHF 50'000.–) : CHF 9'600.–
Miete Food-Hütte 3x2 Meter : CHF 5'670.– (inkl. MwSt)
Die Umsatzabgabe wird fällig, weil 12% vom Gesamtumsatz höher als die Platzmiete ist. -> CHF 8'000.– Gesamtumsatz > CHF 5'760.– Miete inkl. MwSt.

WICHTIG
Alle Beträge verstehen sich ohne MwSt.

3. AUSWAHLVERFAHREN, PRODUKTE UND NACHHALTIGKEIT 

Wir von LUZERN LIVE richten unseren Fokus auf das Thema «ökologische Nachhaltigkeit» und somit fit für die Zukunft zu sein. Ein sehr komplexes und vielfältiges Thema, welches wir nun Jahr für Jahr angehen und verbessern wollen, bis wir das Ziel erreicht haben, ein möglichst ressourcenschonendes, nachhaltiges und verantwortungsvolles Festival in unserer Gesellschaft zu sein.

Wir bevorzugen luzernische/zentralschweizerische, respektive regional Anbieter:innen. Können die Stände nicht regional vergeben werden, nehmen wir nationale Ausstellende an.

PRODUKTE AUS DER SCHWEIZ
Falls Foodverkäufer:innen ihre Produkte aus dem Ausland beziehen, muss dies mit der veranstaltenden Organisation abgesprochen werden. Fleisch muss zwingend aus der Schweiz und Fisch aus heimischen Gewässern/Zucht stammen. Salzwasser-Fisch und Meeresfrüchte sind nicht erlaubt.

VEGETARISCHE & VEGANE OPTIONEN

Nur maximal die Hälfte des Menu-Angebots darf Fleisch, Geflügel oder Fisch bestehen. Die andere Hälfte muss vegetarisch oder vegan sein. Wenn vegetarische & vegane Produkte in denselben Gerätschaften wie non-vegane, respektive non-vegetarischen Produkte verarbeitet werden, muss darauf hingewiesen werden (z.B. mit «Kann Spuren von … enthalten.»).

TIEFER CONVENIENCE-GRAD
Wir legen Wert auf einen tiefen Convenience-Grad und bevorzugen Anbieter:innen die Convenience-Produkte nur dann verwenden, wenn es aus qualitativen und betrieblichen Gründen zweckmässig und sinnvoll ist. Als Kriterium gelten auch Standkonzept, Dekoration, Beleuchtung etc.

KONZEPT
Falls kein authentischer, zum Food-Konzept dazugehörender Verkaufspunkt besteht, wird die Hütte von den Veranstaltenden zur Verfügung gestellt und gemäss der Option A (Platzmiete inkl. Hütte gestellt von LUZERN LIVE) der Konditionen verrechnet. Für eine Teilnahme als Food-Anbieter:in ist die Einreichung eines Konzepts zwingend.  

NICHT ERLAUBT
Ausgeschlossen ist der Verkauf von Getränken. Ebenfalls ausgeschlossen ist das Kochen auf offenem Feuer.

4. Hütten / eigenbauten  

Das LUZERN LIVE ist in drei Zonen unterteilt. Beim Pavillon und Europaplatz werden die Food-Ausstellenden platziert. Während beim Pavillon ausschliesslich Hütten vom LUZERN LIVE stehen, haben besonders schöne Eigenbauten die Möglichkeit, sich einen Platz beim Europaplatz zu sichern. Entlang des Schweizerhof-Quais befinden sich Produkt-Ausstellende.  Sonderwünsche für die Standortwahl können wir leider nicht berücksichtigen! Wichtige Informationen im Bezug auf die Hütten/Eigenbauten:
-      Jede Hütte muss liebevoll dekoriert und selbst beleuchtet werden.
-      Plastikbanner ausserhalb der Hütten und blinkende Lichter sind nicht gestattet.
-      Die Hütten dürfen zum Schutz mit einem Teppich oder Linoleum/PVC ausgestattet werden.
-      Über Nacht sind alle Öfen und Lichter zu löschen. (Brandgefahr!)
-      Vor der Hütte dürfen keine Kartenständer, Passanten-Stopper oder andere Gegenstände aufgestellt werden.
-      Über Nacht sollten alle Wertgegenstände aus der Hütte mitgenommen werden und dieHütten mit einem eigenen Schloss abgeschlossen werden.  
-      Neben jeder Hütte befindet sich Platz, damit die Ware gelagert werden kann. DieserPlatz ist in den Mietkosten inbegriffen.
-      Die Hütten werden mit einer Trese von ca. 40cm Tiefe an die Ausstellenden übergeben. Die Tresen dürfen entfernt werden, müssen aber am Schluss wiederangebracht sein.
-      Gasheizungen und Heizungen mit flüssigem Brennstoff ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt
-      Ausstellende, die mit einem Eigenbau/Anhänger oder Wagen teilnehmen möchten, müssen die genauen Massangaben sowie Fotos davon zur Bewerbung beilegen. 

HÜTTENMASSE FOOD
Hütte 3x2m -> Innenmasse 291 x 191cm (H vorne 240 | H hinten 210cm)
Hütte 4x2m -> Innenmasse 391 x 191cm (H vorne 240 | H hinten 210cm)

HÜTTENFARBE FOOD
HÜTTEMASSE PRODUKT
5. GAS 

Mit Gas zu kochen ist erlaubt – es bedingt aber viel Vorsicht. Wer mit Gas kocht, muss zwingend einen Sicherheitsnachweis über seine Kochgeräte mitbringen (am Gerät -> Kleber). Neben dem Kleber muss auch das Protokoll dazu vorhanden sein. Wir werden mit einer Fachperson alle Geräte sowie die Anzahl der Gasflaschen auf Platz prüfen.

Es darf sich pro Stand maximal eine Ersatz-Gasflasche pro Gasflasche im Einsatz befinden. Die Gasflaschen kannst du über die tägliche Anlieferung austauschen. Wir empfehlen die Komposit-Gasflaschen. Ausstellende aus dem Ausland müssen Geräte mit Schweizer Prüfung haben.

Sicherheit mit Flüssiggas: https://www.arbeitskreis-lpg.ch/
Weiter Infos zur Gaskontrolle kann euch ein Gasprofi geben: https://le-theatre.ch/greber/

6. ALLGEMEINE INFORMATIONEN 

ZAHLUNGSSYSTEM
LUZERN LIVE ist Cashless. Jede:r Standbetreiber:in ist für sein eigenes Bezahlungssystem zuständig. Die gängigen Cashless-Zahlungsarten (ES, Visa, Mastercard und Twint) sind anzunehmen. Alle Zahlungen müssen zwingend in Schweizer Franken abgerechnet werden. Auf Anfrage können Ausstellende eine zusätzliche Chash-Kasse betreiben. Diese muss ebenfalls abgerechnet und in die Umsätze ins Umsatztool übertragen werden.

UMSATZABGABE
Ein wichtiger Teil der Miete ist die Umsatzabgabe. Wir richten nach Vertragsabschluss einen Onlinetool ein, bei dem alle Ausstellenden ihre täglichen Umsätze eintragen können.

DEBOT- UND MEHRWEGSYSTEM
Alle Teller, Becher und Zubehör, die den Kunden abgegeben werden, müssen über Pacovis durch LUZERN LIVE bezogen werden. Weitere Informationen folgen nach Zusage.

VERSICHERUNG/HAFTUNG
Alle Ausstellenden müssen für die Laufzeit mit einer Haftpflicht- und einer Sachversicherung (z.B. Diebstahl ausser Haus/für den Betrieb) versichert sein. Für die Versicherung ist jede:r Aussteller:in selbst verantwortlich. Gegenüber der Veranstalterin können keine Haftung erhoben werden.

Kann das LUZERN LIVE aufgrund höherer Gewalt (Naturkatastophe, politischeUnruhen etc.) nicht stattfinden, bestehen keine gegenseitigenHaftungsansprüche.

ZAHLUNGSBEDINGUNG
Die Bewerbungen werden ausgewertet und schriftlich bestätigt/abgesagt. Mit derBestätigung erhalten die Aussteller: innen den entsprechenden Vertrag. Dieser ist ausgefüllt und unterzeichnet an uns zurückzusenden. Mit vollständigemVertragserhalt senden wir den Aussteller: innen eine erste Akonto-Rechnung, die innert 10 Tagen zu begleichen ist. 

DerZahlungseingang ist für den Check-In massgebend. Sollten die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, wird der Standplatz ohne weitere Wahrung an jemanden auf der Warteliste weitergegeben.

VERBINDLICHKEIT
Eine Bewerbung ist bindend! Den Aussteller:innen werdenAdministrationsgebühren in folgenden Rücktrittsfällen in Rechnung gestellt:

- Erste Zu- oder Absagen folgen bis zum 6. Mai 2024.
- Eine Bewerbung ist bindend.
- Wird die Bewerbung bestätigt und der Ausstellende zieht sich zurück, wird eine Administrationsgebühr von CHF 50.– fällig.
- Rücktritt nach Vertragszustellung durch den Veranstalter: CHF 200.–
- Rücktritt nach Vertragsrücksendung durch den Ausstellenden: CHF 250.–
- Rücktritt bis 2 Monate vor Beginn Luzern Live Festival: 50% der Rechnungssumme.
- Rücktritt bis 1 Monat vor Beginn Luzern Live Festival: 100% der Rechnungssumme.
- Bei Nichterscheinen wird die vollständige Rechnungssumme geschuldet zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von CHF 1'000, welche – innerhalb von 10 Tagen zu zahlen ist.
- Bei frühzeitigem Abbruch wird die vollständige Rechnungssumme geschuldet zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von CHF 500, welche – innerhalb von 10 Tagen zu zahlen ist.
- Diese Vorschriften gelten ebenfalls, falls jemand von der Veranstaltung bei Nichtbefolgen von Anweisungen oder Verstoss gegen die Vertragsvorschriften verwiesen wird.  
- Die Veranstaltenden behalten das Recht, am Folgetag des Nichterscheinens über den Verkaufsstand zu verfügen. 
- Es werden nur vollständig ausgefüllte Bewerbungen ausgewertet.
- Alle deine Bewerbungsinformationen sind verbindlich.
- Alle vom Veranstalter kommunizierten Konditionen sind verbindlich.
- Alle Preise verstehen sich exkl. MwSt.
- Das Festival wird nur durchgeführt, wenn es gemäss Bestimmungen möglich ist.
- Alle Ausstellenden-Anmeldungen sind nur verbindlich, sofern das Festival stattfinden kann.
- Mit der Anmeldung bestätige ich, dass mir bewusst ist, dass es noch Änderungen geben kann.
- Mit der Anmeldung bestätige ich, dass ich weiss, dass dies noch keine Zusage vom LUZERN LIVE Festival ist.

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